Förderung

Kostenerstattung durch die Krankenkasse

Zertifikat Ernährungsberaterin durch den VDOE
Zertifikat Ernährungsberaterin durch den VDOE für Maike Grimmelt

Der Gesetzgeber hat die immensen Kosten für die Sozialversicherung durch Fehlernährung erkannt und deshalb im Sozialgesetzbuch V die Möglichkeit geschaffen,  die Ernährungs-beratung im Rahmen der Prävention bzw. Patientenschulung als Leistung der Kranken-versicherung anzubieten. 

 

Als freiberufliche Diplom Oecotrophologin mit Zusatzqualifikation als Ernährungsberaterin VDOe ist es mir möglich Ernährungsberatung im Rahmen der Patientenschulung und im Rahmen der Prävention für alle gesetzlichen Krankenkassen (einschl. BKK) anzubieten.

 

Die Rechtsgrundlagen hierfür sind:

  • § 20 SGB V - Ernährungsberatung zur Vorbeugung und Gesundheitsmanagement (Leistung zur primären Prävention) und
  • § 43 Nr. 2 SGB V - Beratungen bei ernährungsbedingten Erkrankungen (Patientenschulungsmaßnahmen) 

 

In einem telefonischen Vorgespräch klären wir, ob es für Sie eine persönliche Möglichkeit zur Förderung durch Ihre Krankenkasse gibt. Falls ja, bekommen Sie von der Bergischen Ernährungspraxis alle notwendigen Informationen und Formulare - sowohl für Ihren Arzt, als auch für Ihre Krankenkasse.

Die Höhe der Zuzahlung und die Anzahl der genehmigten Termine unterscheiden sich. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse.

Folgende Möglichkeiten bestehen:

Ernährungsberatung zur Prävention - z.B. für (werdende) Mütter
Ernährungsberatung zur Prävention - z.B. für (werdende) Mütter

Ernährungsberatung im Bereich der Vorsorge (Prävention § 20 Abs. 1 SGB V)

Sie erhalten von Ihrer Krankenkasse Bonuspunkte und zusätzlich werden die Kurskosten ganz oder

zum großen Teil übernommen!

Jetzt auch als individuelle präventive Einzelberatung! Fragen Sie bei mir oder Ihrer Krankenkasse - auch auf deren Homepage zu finden!


Diese Beratung kann ohne ärztliche Zuweisung in Anspruch genommen werden. Sie dient zur Vorbeugung ernährungsabhängiger Erkrankungen sowie als Hilfestellung in besonderen Lebenssituationen, z.B.:

  • Ernährungs-Check zum Schutz vor Erkrankungen
  • Kinderernährung
  • Schwangere/Stillende
  • Übergewicht bei einem Bodymass-Index (BMI) von 25 bis 29,9

Die von mir angebotenen Kurse wurden von den Krankenkassen bereits geprüft und sind alle erstattungsfähig. 

 

 


Ernährungstherapeutische Beratung für bereits erkrankte Menschen
(Rehabilitation § 43 Abs. 2 SGB V)
Diese Beratung erfolgt bei einer vorliegenden ärztlichen Zuweisung oder Notwendigkeitsbescheinigung.  
Die Verordnung einer Ernährungsberatung ist für den Arzt budgetneutral und erfordert in erster Linie die medizinische Notwendigkeit.

 

Die Beratung dient der Unterstützung bei ernährungsabhängigen Beschwerden und Erkrankungen, z.B. bei:
 Allergien
 Blutfettwerte, erhöht
 Bluthochdruck
 Blutzucker, erhöht
 Diabetes mellitus
 Gicht
 Herz-Kreislauf-Erkrankungen
 Krebserkrankungen
 Magen-Darmerkrankungen
 Neurodermitis
 Osteoporose
 Reizdarm-Symptomatik
 Rheuma
 Starkes Übergewicht ab BMI 30 (Adipositas)
 Unverträglichkeiten (z.B. Fruktose, Laktose, Histamin)

 

 

Nehmen Sie doch einfach den Kontakt zu mir auf - entweder mit dem Kontaktformular oder telefonisch unter Tel. 02053 - 9183924.