Seit dem Jahressteuergesetz von 2009 sind die Maßnahmen des Arbeitgebers, die den Anforderungen des § 20 SGB V genügen, bis 500 € pro Beschäftigten steuerfrei.
Meine Angebote für Ihren Betrieb / Unternehmen entsprechen den Anforderungen des § 20 SGB V der Rahmenvereinbarung der Spitzenverbände der Krankenkassen.